Kann man eine englische LTD by shares mit einer deutschen AG vergleichen?

Eine englische Limited by Shares (LTD) und eine deutsche Aktiengesellschaft (AG) sind beides Kapitalgesellschaften, die jedoch unterschiedliche rechtliche und organisatorische Strukturen sowie Anforderungen aufweisen. Hier ist ein Vergleich:


Ähnlichkeiten

  1. Haftungsbeschränkung:
    • Bei beiden Gesellschaftsformen ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, und die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
  2. Rechtsform für Unternehmen:
    • Beide sind eigenständige juristische Personen und können Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.
  3. Kapitalbeschaffung:
    • Beide Gesellschaften können Kapital durch Ausgabe von Anteilen (LTD: Shares, AG: Aktien) beschaffen.
  4. International einsetzbar:
    • Beide Formen eignen sich gut für den internationalen Geschäftsverkehr und genießen hohes Ansehen.

Unterschiede

Gründung und Kapitalanforderungen

  • LTD:
    • Sehr geringe Kapitalanforderung, theoretisch ab 1 GBP möglich.
    • Gründung ist schnell und einfach, oft innerhalb von 24 Stunden.
  • AG:
    • Mindestkapital von 50.000 Euro erforderlich, davon mindestens 12.500 Euro vor der Eintragung einzuzahlen.
    • Gründungsprozess ist komplex und erfordert eine notarielle Beurkundung.

Organisationsstruktur

  • LTD:
    • Einfachere Struktur: Mindestens ein Director und ein Shareholder (beides kann dieselbe Person sein).
    • Keine Trennung zwischen Überwachungs- und Geschäftsführungsebene.
  • AG:
    • Aufwendigere Struktur: Vorstand (Geschäftsführung) und Aufsichtsrat (Überwachung) sind gesetzlich vorgeschrieben.
    • Hauptversammlung der Aktionäre als zentrales Entscheidungsgremium.

Kapitalmärkte

  • LTD:
    • Nicht für den Börsengang geeignet.
    • Aktien sind meist nur privat handelbar, es gibt keine öffentliche Notierung.
  • AG:
    • Kann an die Börse gehen und Aktien öffentlich handeln, was die Kapitalbeschaffung erheblich erleichtert.

Publizität und Berichtspflichten

  • LTD:
    • Weniger strenge Vorschriften zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und Berichten, abhängig von der Unternehmensgröße.
  • AG:
    • Strenge Publizitätspflichten, z. B. Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und Berichten im Bundesanzeiger.
    • Verpflichtung zu einer Hauptversammlung und detaillierten Berichtspflichten.

Kosten

  • LTD:
    • Gründung und laufender Betrieb sind kostengünstiger, insbesondere bei kleinen Unternehmen.
  • AG:
    • Höhere Gründungskosten und laufende Kosten durch Publizitätspflichten, Aufsichtsrat und externe Prüfungen.

Rechtsordnung und Anwendung

  • LTD:
    • Unterliegt britischem Recht, auch nach dem Brexit (mit Einschränkungen für in Deutschland tätige LTDs).
  • AG:
    • Vollständig deutsches Recht mit strengen Vorschriften nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG).

Fazit

Eine LTD by Shares eignet sich besonders für kleinere Unternehmen, die mit minimalem Kapital starten möchten und eine flexible, kostengünstige Rechtsform benötigen. Sie bietet jedoch nicht die Struktur und Möglichkeiten einer AG, insbesondere in Bezug auf Börsengänge und umfassende Kapitalbeschaffung.

Die AG hingegen ist besser für größere Unternehmen geeignet, die eine hohe Reputation, professionelle Unternehmensführung und Zugang zu Kapitalmärkten anstreben, jedoch höhere Anforderungen an Kapital, Organisation und Berichterstattung akzeptieren.

Die Wahl der Rechtsform hängt stark von den individuellen Zielen und der Unternehmensstrategie ab.

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