Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) erfordert mehrere rechtliche und formale Schritte. Hier ist eine Übersicht über den Prozess:
1. Planung und Vorbereitung
- Geschäftsidee und Geschäftsmodell entwickeln:
- Definieren Sie die Ziele und Strategien der AG.
- Erstellen Sie einen Businessplan.
- Rechtsberatung:
- Konsultieren Sie Anwälte und Steuerberater, um die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären.
- Gründungskapital bereitstellen:
- Mindestkapital: 50.000 Euro (mindestens 25% davon muss in bar oder als Sacheinlage erbracht werden).
2. Gründungsprozess
- Gründungsdokumente erstellen:
- Satzung (Statuten) verfassen: Sie enthält den Zweck der Gesellschaft, Firmennamen, Sitz, Höhe des Grundkapitals, Anzahl der Aktien und Regelungen zur Geschäftsführung.
- Unterschreiben Sie die Satzung durch die Gründer.
- Gründungsversammlung durchführen:
- Wahl des ersten Aufsichtsrats.
- Bestellung des Vorstands.
- Beschluss über die Annahme der Satzung.
- Kapital einbringen:
- Einzahlung des Gründungskapitals auf ein Geschäftskonto.
- Bei Sacheinlagen: Bewertung durch einen Sachverständigen.
3. Notarielle Beurkundung
- Satzung beurkunden lassen:
- Die Satzung der AG muss von einem Notar beurkundet werden.
- Eintragung ins Handelsregister:
- Der Notar beantragt die Eintragung der AG beim zuständigen Handelsregister.
- Nachweis über Kapital:
- Einzahlungsbestätigung der Bank oder Nachweis über die Sacheinlagen muss beigefügt werden.
4. Anmeldung beim Handelsregister
- Der Handelsregistereintrag macht die AG rechtsfähig.
- Die Anmeldung enthält:
- Satzung
- Namen der Vorstandsmitglieder
- Aufsichtsratsmitglieder
- Banknachweis über das Grundkapital.
5. Eintragung ins Unternehmensregister
- Nach der Eintragung beim Handelsregister erfolgt die Anmeldung bei weiteren Behörden:
- Gewerbeamt
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft
- IHK (Industrie- und Handelskammer)
6. Veröffentlichung
- Die AG ist verpflichtet, bestimmte Gründungsinformationen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen (z. B. Unternehmenssitz, Vorstand, Aufsichtsrat).
7. Geschäftsaufnahme
- Nach Abschluss aller rechtlichen Schritte kann die AG offiziell tätig werden.
- Kontinuierliche Pflichten wie Buchführung, Bilanzierung und regelmäßige Hauptversammlungen sind zu beachten.
Sonderfälle
- Börsengang:
- Zusätzliche Anforderungen wie die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts.
- Sacheinlagen:
- Bewertung durch externe Gutachter erforderlich.
Wichtige Tipps
- Eine gründliche Planung und professionelle Beratung sind essenziell.
- Der Gründungsprozess ist komplex und zeitaufwändig, daher sollte ein detaillierter Zeitplan erstellt werden.