wie kann man eine Aktiengesellschaft gründen?

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) erfordert mehrere rechtliche und formale Schritte. Hier ist eine Übersicht über den Prozess:


1. Planung und Vorbereitung

  1. Geschäftsidee und Geschäftsmodell entwickeln:
    • Definieren Sie die Ziele und Strategien der AG.
    • Erstellen Sie einen Businessplan.
  2. Rechtsberatung:
    • Konsultieren Sie Anwälte und Steuerberater, um die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären.
  3. Gründungskapital bereitstellen:
    • Mindestkapital: 50.000 Euro (mindestens 25% davon muss in bar oder als Sacheinlage erbracht werden).

2. Gründungsprozess

  1. Gründungsdokumente erstellen:
    • Satzung (Statuten) verfassen: Sie enthält den Zweck der Gesellschaft, Firmennamen, Sitz, Höhe des Grundkapitals, Anzahl der Aktien und Regelungen zur Geschäftsführung.
    • Unterschreiben Sie die Satzung durch die Gründer.
  2. Gründungsversammlung durchführen:
    • Wahl des ersten Aufsichtsrats.
    • Bestellung des Vorstands.
    • Beschluss über die Annahme der Satzung.
  3. Kapital einbringen:
    • Einzahlung des Gründungskapitals auf ein Geschäftskonto.
    • Bei Sacheinlagen: Bewertung durch einen Sachverständigen.

3. Notarielle Beurkundung

  1. Satzung beurkunden lassen:
    • Die Satzung der AG muss von einem Notar beurkundet werden.
  2. Eintragung ins Handelsregister:
    • Der Notar beantragt die Eintragung der AG beim zuständigen Handelsregister.
  3. Nachweis über Kapital:
    • Einzahlungsbestätigung der Bank oder Nachweis über die Sacheinlagen muss beigefügt werden.

4. Anmeldung beim Handelsregister

  • Der Handelsregistereintrag macht die AG rechtsfähig.
  • Die Anmeldung enthält:
    • Satzung
    • Namen der Vorstandsmitglieder
    • Aufsichtsratsmitglieder
    • Banknachweis über das Grundkapital.

5. Eintragung ins Unternehmensregister

  • Nach der Eintragung beim Handelsregister erfolgt die Anmeldung bei weiteren Behörden:
    • Gewerbeamt
    • Finanzamt
    • Berufsgenossenschaft
    • IHK (Industrie- und Handelskammer)

6. Veröffentlichung

  • Die AG ist verpflichtet, bestimmte Gründungsinformationen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen (z. B. Unternehmenssitz, Vorstand, Aufsichtsrat).

7. Geschäftsaufnahme

  • Nach Abschluss aller rechtlichen Schritte kann die AG offiziell tätig werden.
  • Kontinuierliche Pflichten wie Buchführung, Bilanzierung und regelmäßige Hauptversammlungen sind zu beachten.

Sonderfälle

  1. Börsengang:
    • Zusätzliche Anforderungen wie die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts.
  2. Sacheinlagen:
    • Bewertung durch externe Gutachter erforderlich.

Wichtige Tipps

  • Eine gründliche Planung und professionelle Beratung sind essenziell.
  • Der Gründungsprozess ist komplex und zeitaufwändig, daher sollte ein detaillierter Zeitplan erstellt werden.

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