Eine stille Beteiligung an einer GmbH oder UG durch eine US Series LLC ist vollständig notarfrei. Es genügt ein bindender Privatvertrag — kein Notar, kein Amtsgericht, kein Handelsregistereintrag.
Rechtlicher Hintergrund
Das deutsche Recht schreibt für die stille Beteiligung an einer GmbH oder UG keine notarielle Beurkundung vor. Im Gegensatz zur direkten Anteilsübertragung (§ 15 GmbHG) entsteht bei der stillen Beteiligung kein neuer Gesellschafter — der stille Gesellschafter erhält lediglich eine schuldrechtliche Beteiligung am Gewinn und ggf. am Vermögen.
Ein privatschriftlicher Beteiligungsvertrag zwischen dem Geschäftsführer der GmbH/UG und dem Geschäftsführer der Series LLC genügt vollständig. Da es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag handelt, gilt das allgemeine Vertragsrecht — ohne Formzwang.
Besonderheit: Geschäftsführer beider Gesellschaften kann ein und dieselbe Person sein — das Insichgeschäft ist bei der stillen Gesellschaft rechtlich unproblematisch, sofern keine abweichende Satzungsregelung besteht.
Ablauf
Vertragswerk
Im Vergleich: Ein Notar für eine GmbH-Anteilsübertragung kostet typischerweise EUR 1.000 – 3.000+, je nach Unternehmenswert.
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